Akzisehindernis

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Die Akzisemauer stirbt vor der Akzise

Die Akzisemauer wird nicht nur historisch später geboren als die Akzise, sie stirbt auch früher.
Mit Kabinettsorder vom 28. Januar 1860 wird das Gebiet Berlins bedeutend, von 3511 auf 5923 Hektar vergrößert, nachdem es bereits 1841 zu erheblichen Flächenerweiterungen gekommen war.

Die öffentlich-rechtlichen Grenzen der Stadt stimmen jetzt nirgendwo mehr – mit Ausnahme eines kleinen Stücks am Tiergarten – mit dem Verlauf der Akzisemauer überein. Im Jahre 1862 leben 437.000 Menschen innerhalb, aber bereits 87.000 Personen außerhalb der Mauer.

Keine Steuereinnahmen

Und die Bevölkerung in den neu eingegliederten Gebieten wächst um ein Mehrfaches schneller als im alten Berlin. Bereits jetzt ist der Backwaren- und Fleischverbrauch jedes sechsten Einwohners von Berlin der Erhebung durch die Mahl- und Schlachtsteuer entzogen; die sogenannte Fixakzise, die früher die im Weichbild der Stadt Wohnenden entrichten mussten, ist schon seit der Steuerreform von 1820 entfallen. In dieser Situation fasst die preußische Regierung einen Entschluss, der für die Berliner Stadtmauer von schicksalhafter Bedeutung ist.

Am 21. März 1861 stimmt das preußische Finanzministerium dem Wunsch Berlins zu, den Mahl und Schlachtsteuerbezirk den neuen Stadtgrenzen anzupassen. Als Stichtag für die Schließung der Torhäuser wird der 1. Juli 1865 festgelegt. Die an den Toren befindlichen Steuerexpeditionen werden aufgegeben und weiter nach außen an Orte verlegt, wo möglichst viel in die Innenstadt gerichteter Verkehr kontrollierbar ist. Dem Abriss der Mauer steht von steuerlicher Seite nichts mehr entgegen.

In den Jahren zuvor gibt es im Regierungslager heftige Auseinandersetzungen.

Säulen der Königlichen Steuergebäude
Säulen der Königlichen Steuergebäude von der Charlottenburger
Chaussee.


Natürlich ist niemand dagegen, auch die außerhalb der Mauer wohnenden Berliner steuerlich zu belangen. Aber es gibt einflussreiche Kräfte, die die Mauer behalten wollen.

Da deren Existenz am ehesten gesichert ist, wenn sie ihre steuerliche Aufgabe behält, werden den Bestrebungen des Finanzministeriums zur Hinausschiebung der Steuergrenze Steine in den Weg gelegt.

So kommt es, dass die Steuerexpeditionen an den Toren erst 1865/66 außer Funktion treten, obwohl deren Ersatz, die weiter außerhalb liegenden insgesamt elf neuen Steuerhäuser schon längst existieren – die ersten seit den dreißiger, die anderen spätestens seit Ende der fünfziger oder Anfang der sechziger Jahre – und punktuell ihren Dienst bereits aufgenommen haben.

An eine Fortexistenz der Mahl- und Schlachtsteuer für lange Zeit scheint aber selbst der Finanzminister nicht mehr zu glauben. Jedenfalls hält sich der finanzielle Aufwand, der beim Bau der verlagerten Steuerexpeditionen betrieben wird und zu dem die Stadt mit 80.000 Taler beisteuert, in engen Grenzen. Nur das »Vortor« zum Brandenburger Tor wird als ambitioniertes Architekturwerk gestaltet.

Stülerbauten

Friedrich August Stüler errichtet 1857 beiderseits der Charlottenburger Chaussee Zwillingsbauten, ein Zoll- und ein Chausseehaus. Einer der beiden Dreiecksgiebel jedes Hauses ist mit drei Rundbögen ausgestattet, deren mittlerer von zwei Säulen getragen wird. Diese je zwei Säulen werden im Hof der benachbarten Technischen
Universität aufgestellt, als die beiden Häuser dem Bau der Stadtbahntrasse
weichen müssen.

Die anderen zehn Steuerhäuser sind einfache Backstein-Rohbauten nach Zeichnungen von Gustav Möller. Heute noch zu sehen ist das Gebäude mit der Adresse Vor dem Schlesischen Tor 3, wohl hauptsächlich deshalb, weil es an einer Kreuzung Straße-Kanal steht und lange Zeit zugleich als Einnehmerhaus des Schleusengeldes dient.

Die anderen Expeditionen werden nach der Abschaffung der Mahl- und Schlachtsteuer für gastronomische oder andere gewerbliche, auch Wohn- und weitere private Zwecke genutzt, bevor sie Straßenerweiterungen oder Neubauten zum Opfer fallen.

Dies gilt für die Steuerhäuser am heutigen Platz der Luftbrücke, am Übergang der Potsdamer in die Hauptstraße, an der Chaussee-Ecke Habersaathstraße, an der Kreuzung Landsberger – Storkower Straße und alle anderen.

...und was geschah mit der Mahl- und Schlachtsteuer?

Die Mahl- und Schlachtsteuer überlebt die Mauer nur um ein knappes Jahrzehnt. Die Mahlsteuer wird abgeschafft, nachdem sie das Berliner Mühlengewerbe weitgehend ruiniert hat.

Seit 1820 müssen die Mühlenbesitzer auf eigene Kosten Steuerbeamte zur ständigen Kontrolle des Betriebes einstellen. Außerdem darf nur nach bestimmten Vorschriften gemahlen werden. Deren Verletzung zieht Strafen und gerichtliche Verfahren nach sich.

Steuergebäude Vor dem Schlesischen Tor 3
Steuergebäude Vor dem Schlesischen Tor 3

Die »kleinlichen und langweiligen Arbeiten ... auf dem Gebiete der Mahlsteuerprozesse «, die ihm als Referentarius bei der Provinzregierung in Potsdam übertragen werden, befördern in dem zweiundzwanzigjährigen Otto von Bismarck den Entschluss, der Beamtenlaufbahn zu entsagen.

Die staatlichen Reglementierungen verteuern das Mehl, weil sie die Einführung sowohl der neueren Technik als auch einer kaufmännischen Betriebsführung behindern.

Die Berliner Bäcker kaufen das Mehl mehr und mehr in Bromberg, Stettin oder anderswo auswärts, während die hiesigen Wasser- und Dampfmühlen den Betrieb wegen mangelnder Beschäftigung einstellen müssen.

Die Abschaffung der Schlachtsteuer wird durch die seit den sechziger Jahren massiv geführte Diskussion beschleunigt, ob die Versorgung der Stadt mit gesundem Schlachtvieh und hygienisch einwandfrei geschlachteten Tieren unter privater Unternehmerschaft gewährleistet sei.

Am 18. März 1868 erlässt die preußische Regierung das Schlachtzwang-Gesetz, das es den Kommunen gestattet, eigene Schlachthäuser einzurichten und jegliche private Schlachtung zu unterbinden.

Es dauert dann allerdings noch dreizehn Jahre bis zur Eröffnung des städtischen »Central-Vieh- und Schlachthofs«. Durch das Gesetz vom 25. Mai 1873 wird die Mahl- und Schlachtsteuer in allen betroffenen preußischen Städten vom 1. Januar 1875 an als Staatssteuer beseitigt und durch die Klassen- bzw. klassifizierte
Einkommensteuer ersetzt.

Sie hat allerdings zuletzt innerhalb des preußischen Staatshaushalts auch nur noch untergeordnete Bedeutung; ihr Anteil an allen Steuereinnahmen liegt bei ungefähr acht Prozent.Als Gemeindesteuer darf die Mahl- und Schlachtsteuer dem Gesetz zufolge weiterhin erhoben werden. Berlin macht von dieser Möglichkeit aus volkswirtschaftlichen, wahrscheinlich auch aus sozialpolitischen Gründen keinen Gebrauch.

Nur der quantitativ bedeutungslose Zuschlag zur Braumalzsteuer bleibt bestehen. Anderswo halten sich Rudimente der alten preußischen Akzise noch längere Zeit. In Potsdam beispielsweise besteht die Schlachtsteuer als städtische Einnahme noch bis zum Jahre 1909; das Steuerhaus auf der langen Brücke wird 1934 abgerissen.

So verkümmert ein staatliches Finanzierungsinstrument, das vor langer Zeit Ursache für die Ummauerung der preußischen Städte gewesen war und in dessen Dienst Generationen von Beamten ergrauten, Schritt für Schritt bis zur Bedeutungslosigkeit.

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