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Sie befinden sich hier: Home  >  MIT SPITZER FEDER  >  Mehdorn und der Blogger
Mehdorns Bahn und der Blogger

von Frank Tetzel

Hartmut Mehdorn ist ein kleiner Mann. Er führt einen großen deutschen Logistikkonzern, wie er sich hin und wieder scherzhaft verbreitet. Hartmut Mehdorn gehört zu denjenigen, die eine deutliche Aussprache lieben.

Nun will Hartmut Mehdorn gegen einen anderen Berliner vorgehen, der einen kleinen aber feinen Blog betreibt. Sein Name Markus Beckedahl. Seine Site, bzw. sein Blog "http://www.netzpolitik.org". Sein angebliches Vergehen, die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten über den Bespitzelungsskandals bei der Bahn.

Mit einer Abmahnung will die Deutsche Bahn AG den mehrfach ausgezeichneten Markus Beckendahl nun mundtot machen. Frei nach dem Motto, dass immer derjenige schuldig ist, der die schlechte Botschaft überbringt, nicht derjenige, der dafür verantwortlich ist.

Folgende Mail als pdf, ging Beckendahl zu:

Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Sehr geehrter Herr Beckedahl,

Sie sind Inhaber und Betreiber der Homepage www.netzpolitik.org.
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter der URL netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/ einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.

Das Entfernen bzw. das bloße Unterlassen allein genügt nicht, um die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen und somit den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierfür bedarf es einer uneingeschränkten, unwideruflichen Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten versprochen wird.

Wir fordern Sie hiermit auf, eine solche Erklärung bis zum 6. Februar abzugeben und uns zuzusenden. Eine Erklärung, die diesen Anforderungen genügt, haben wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt.

Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, sind wir gehalten, den Anspruch unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Beckendahl will hart bleiben. Er schreibt in seinem Blog: "Mittlerweile hab ich auch Rücksprache mit meinen Anwälten von JBB Berlin gehabt, die mich unterstützen werden. Thorsten Feldmann und sein Team helfen in juristischen Fällen auch dem Wikimedia e.V. und ich weiß mich da in guten Händen. Daher ist der Stand gerade der, dass ich das Dokument online lasse und die Unterlassungserklärung nicht unterzeichne. Das Dokument ist mittlerweile eh nicht mehr aus dem Netz zu nehmen, innerhalb kürzester Zeit wurde es u.a. bei Wikileaks, Pirate Bay und unzähligen anderen Stellen gespiegelt."

Das Internet und Blogs sind zu einem wichtigen Medium der Pressefreiheit und der Demokratie geworden. Die Zeiten, in denen die mächtigen Wirtschaftsführer bei ihren Verlegerfreunden anriefen und im Zweifelsfall mit Anzeigenboykott in ihrem Blatt drohten, sind nun endgültig passé. Auch Großkonzerne müssen sich mit neuen Öffentlichkeiten auseinandersetzen. Offensichtlich haben sie dies noch nicht gelernt. Ob es sich bei der Veröffentlichung eines Protokolls mit einerm Datenschützer um ein Geschäftsgeheimis handelt, darüber kann man mit Fug und Recht diskutieren. Über die Gutsherrenart der Bahn, die man hinlänglich aus anderen Bereichen kennt, auch. Unumstritten jedoch ist, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in der Diskussion um die Veröffentlichung des Protokolls das höhere Gut sein wird. Kommunikativ hat sich die Deutsche Bahn Bahn mit dieser Aktion einmal wieder ein klassisches Eigentor geschossen.

Aus diesem Grunde hier nochmal die Adresse des Dokumentes:

netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/

Und:

Chapeau Markus für Deine Haltung!

 

 



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Berlin-Magazin.info ist ein Internet-Magazin von Hayit Medien, einer Unit von Mundo Marketing GmbH

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