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16.12.2011

Rund 50.000 Euro für entlassenen Berliner Senator Braun


Das Übergangsgeld für den aus dem Amt geschiedenen Senator Michael Braun erregt die Gemüter. Und zwar bundesweit. Auch bei Anne Will wurde die Thematik aufgenommen.

Über das Übergangsgeld des entlassenen Senators Michael Braun ist bundesweit eine heftige Diskussion entstanden (Foto: Frank Tetzel/www.berlin-magazin.info)

Der scheidende Senator bekommt für seine elf Tage im Amt knappe 50.000 Euro Übergangsgeld. Dies fällt an, weil er den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung gebeten hat und nicht formal zurückgetreten ist.

Die Grünen im Abgeordnetenhaus forderten daraufhin eine Überarbeitung des Berliner Senatorengesetzes. zeitungsberichten zufolge scheint Innensenator Frank Henkel von der CDU dem Vorschlag nicht abgeneigt gegenüberzustehen. Dem Berliner Tagesspiegel sagte er dazu. "Ich bin aufgeschlossen gegenüber diesem Vorschlag."

Und auch der Bund der Steuerzahler den Senat zu einer unverzüglichen Änderung des Senatorengesetzes auf.

Es sei eine Ungeheuerlichkeit, wenn die Entlassung eines Senators auf seinen eigenen Wunsch hin nicht ebenso wie bei einem Rücktritt zu einem Wegfall des Übergangsgeldes führt, erklärte Alexander Kraus, Vorsitzender des Berliner Steuerzahlerbundes.

Eine derartige Unterscheidung mache den Ausschluss eines Übergangsgeldes bei einem Rücktritt im Senatorengesetz völlig überflüssig. Dieses Hintertürchen müsse daher unverzüglich geschlossen werden, so Kraus weiter.

Sollte der scheidende Justizsenator tatsächlich nur um seine Entlassung gebeten haben und nun auf Übergangsgeld bestehen, wäre auch die Wortwahl des Regierenden Bürgermeisters in einer Pressemitteilung des Landespressedienstes irreführend, in der er den Rücktritt des Justizsenators bekannt gibt. Den scheidenden Justizsenator fordert der Bund der Steuerzahler auf, in jedem Fall seinen Verzicht auf ein Übergangsgeld zu erklären.

Frank Tetzel






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